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Begriffe zum Emissionshandel

 

 

Zertifizierte und verifizierte Emissionsreduktionen

 

Im Kyoto-Protokoll haben sich die Industriestaaten dazu verpflichtet, die Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase, u.a. Kohlendioxid (CO2), zu senken.

 

Das Kyoto-Protokoll bietet drei Mechanismen, die den Industrieländern dabei helfen sollen, ihre Reduktionsziele möglichst effizient zu erfüllen:

 

 


 

 

Clean Development Mechanism (CDM)

   

 Emissionsreduktionen aus dem CDM können für das Erreichen
verpflichtender Klimaschutzziele wie beispielsweise im
Europäischen Emissionshandel genutzt werden und werden im
sogenannten Verpflichtungsmarkt gehandelt.

 

 


 

 

Joint Implementation (JI)

 

Emissionsreduktionen aus dem JI können für das Erreichen verpflichtender Klimaschutzziele wie beispielsweise im Europäischen Emissionshandel genutzt werden und werden im sogenannten Verpflichtungsmarkt gehandelt.

 

 


 

 

Verified Emission Reductions (VERs)

 

Zertifikate aus Klimaschutzprojekten, die diesen internationalen Anerkennungsprozess nicht durchlaufen haben, sind vom Verpflichtungsmarkt ausgeschlossen.

 

Sie gelten nicht als „zertifizierte“ sondern lediglich als „verfizierte“ Emissionsreduktionen (Verified Emission Reductions, VERs) und werden auf dem freiwilligen Markt gehandelt.

 

Diese Projekte sind von einem unabhängigen Dritten überprüft („verifiziert“).
Um eine dem CDM und der JI vergleichbare Projektqualität zu gewährleisten, haben sich in den letzten Jahren verschiedene anbieterübergreifende Qualitätsstandards etabliert, die sich weitgehend an den Anforderungen des Kyoto-Protokolls für Klimaschutzprojekte im CDM oder in der JI orientieren.

 

VERs können nur zur freiwilligen Kompensation verwendet.

 

Umgekehrt ist es aber möglich, die höherwertigen CERs auch zur freiwilligen Kompensation zu verwenden.